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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

  • Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und Dienstleistungen, wie An-/Abtransport, Auf-/Abbau und technische Betreuung während Ihrer Veranstaltung, sowie als Einzelpreise pro Miettag. Die Mehrwertsteuer ist nach § 19 UStG für Kleinunternehmer nicht ausweisbar. Der jeweils angegebene Rechnungsbetrag stellt den zu zahlenden Endpreis dar. Änderungen, Schreibfehler und Irrtümer vorbehalten. 
  • Wir bieten gestaffelte Preise an, bis zum 3. Verleihtag den 2,3-fachen Mietpreis, bis zum 5. Verleihtag, den 3,7-fachen Mietpreis, gültig für Einzelpreise und Komplett-Angebots-Preise.
  • Sonderpreise können gewährt werden, stellen aber unverbindliche und einmalige Sonderrabatte dar, die bei Folgeveranstaltungen neu verhandelt werden müssen.
  • Der An- und Abtransport der Mietobjekte, sowie Auf-/Abbau und technische Einweisung sind jederzeit nach Absprache zum Stundensatz von 30,- Euro möglich. Die technische Betreuung der Anlage(n) während einer Veranstaltung wird zum Stundensatz von 40,- EUR abgerechnet.
  • Bei An- und Abtransport werden, je nach Umfang des zu liefernden Materials, Transportpauschalen für das/die Fahrzeuge berechnet: 
    • Transporter bis 2,9t: 60,- €
    • Transporter inkl. Anhänger: 90,- €
  • Es gilt die jeweils aktuell gültige Mietpreisliste. Alle Preise sind Tagespreise pro Stück ab Lager für den Mietzeitraum Mo. - So. (Rückgabe, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, bis jeweils 12:00 Uhr des Folgetages). Die Mietdauer errechnet sich, soweit nicht anders vereinbart, aus den Tagen zwischen Abholung und Wiederanlieferung der Geräte in unserer Firma, bzw. des Auf- und Abbaus durch unser Personal vor Ort.
  • Bei Anmietung für Erstkunden wird eine Kaution in Höhe von 250,- erhoben. Diese ist bei funktionsfähiger Übergabe der Geräte durch unser Servicepersonal vom Mieter an den Verleiher in Bar zu entrichten und wird hinterlegt. Die Kaution wird nach Beendigung der Veranstaltung bei ordnungsgemäßer und funktionsfähiger Übergabe der Geräte und des Zubehörs zurückerstattet.
  • Bei Verbleib des Equipments auf Seiten des Leihenden über Nacht ist für eine Lagerung in einem abgeschlossenem Raum (trocken und frostsicher) unbedingt zu sorgen und Bedingung für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für das geliehene Material.
  • Die Geräte werden dem Mieter vollständig und in betriebsbereitem Zustand übergeben. Eventuelle Mängel müssen bei der Übergabe schriftlich festgehalten werden. 
  • Der Mieter hat für die pünktliche Rückgabe der Geräte zu sorgen. Das Überschreiten der vereinbarten Mietzeit ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so zahlt der Mieter für jeden weiteren Tag 100% des Listenmietpreises.
  • Die von der Firma MSE – Mobile Sound Equipment gewährten Rabatte sind verbindlich. Die Rabatte verfallen jedoch nach Ablauf der ersten Mahnstufe vollständig.
  • Der Mieter verpflichtet sich, für alle während der Mietzeit auftretenden Schäden an den Mietobjekten in vollem Umfang aufzukommen. Einwirkung von Dritten, höhere Gewalt, Brand und Diebstahl befreien nicht von der Haftung des Mieters. 
  • Alle während der Mietzeit auftretenden Schäden müssen dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden. 
  • Beim Schadensfall dürfen die Geräte nicht vom Mieter oder von Dritten geöffnet oder repariert werden. Für diese Arbeiten ist nur der Vermieter zuständig. Bei Verlust oder Totalschaden hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu tragen. 
  • Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die Geräte gepfändet oder in anderer Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich werden. 
  • Sollten dem Vermieter zusätzliche Kosten durch Schädigung, verspätete Rückgabe oder Verlust der Geräte entstehen, so hat diese der Mieter zu tragen. 
  • Der Vermieter ist nicht ersatzpflichtig, wenn reservierte Geräte oder Gegenstände durch besondere Umstände nicht zur vereinbarten Zeit zur Verfügung stehen, z.B. bei Mietzeitüberschreitung des Vormieters, Schadhaftwerden von Geräten, etc. 
  • Die Geräte dürfen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Der Versand von Geräten erfolgt auf Kosten des Mieters auf einem Versandweg nach Wahl des Vermieters, sofern nicht anders vereinbart. Mit der Aufgabe der Geräte zum Versand geht die Gefahr auch des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer verzögerten Auslieferung auf den Mieter über. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu dessen Lasten. 
  • Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen bzw. -leistungen sind uns unverzüglich ab Übergabe der Geräte mitzuteilen. Dem Vermieter ist alsdann Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Im Falle fehlender oder verspäteter Mängelrüge sind Ansprüche des Kunden auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadensersatz ausgeschlossen. 
  • Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
  • Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  • Gerichtsstand ist Speyer